Gailtaler Speck g.g.A.
"Die Köstlichkeit aus dem Gailtal"
Der Gailtaler Speck g.g.A.
Gailtaler Speck g.g.A. ist eine EU-geschützte Bezeichnung, die garantiert, dass Herkunft und die in einer Produktspezifikation festgelegten Tierschutz– und Räucherrichtlinien eingehalten und kontrolliert werden.
Was ist Gailtaler Speck g.g.A.
Das Gold des Gailtals!
Gailtaler Speck g.g.A. ist eine EU-geschützte Bezeichnung, die garantiert, dass Herkunft und die in einer Produktspezifikation festgelegten Tierschutz– und Räucherrichtlinien eingehalten und kontrolliert werden.
Charakteristisch für den EU-geschützten Gailtaler Speck g.g.A. sind seine rote Farbe und das schneeweiße Fett.
"Weil jedes Stück Speck ein Unikat ist."
Der Gailtaler Speck g.g.A. darf nur im Gailtal hergestellt werden und weist einen mildsalzigen Räucher- und Fleischgeschmack auf, der leicht würzig ist.
Er ist fest in der Konsistenz, zart im Biss und zergeht mürb auf der Zunge. Typisch für den Gailtaler Speck g.g.A. ist seine goldgelbe Außenfarbe und im Anschnitt das kräftig rote Fleisch mit schneeweißem Fettanteil. Gailtaler Speck g.g.A. wird mit Qualitätssicherungsplomben gekennzeichnet. Die grüne Plombe bekommt ausschließlich Speck, der in bäuerlichen Familienbetrieben produziert wird. Die rote Plombe kennzeichnet den von Fleischern produzierten Gailtaler Speck g.g.A..
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
„Geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) steht dafür, dass das Produkt eine bestimmte Qualität, seine Bekanntheit oder eine andere Eigenschaft dem geografischen Ursprung verdankt und dass mindestens ein Herstellungsschritt in der genannten Region erfolgt ist. Die Herstellung des als „g.g.A“ gekennzeichneten Produktes ist in einer Produktspezifikation genau festgeschrieben und wird kontrolliert.